Kurzzeitvermietung in Straßburg: Was die Vorschriften sagen

Vorschriften19. Juli 20265 Min. LesezeitVon Bruno Dinnou

Bevor Sie Ihre Immobilie auf Airbnb in Straßburg einstellen, sollten Sie die Spielregeln kennen. Die Metropole Straßburg regelt wie die meisten französischen Großstädte die möblierte Kurzzeitvermietung. Hier das Wichtigste, in klarem Deutsch.

Die Anmeldung bei der Gemeinde: Pflicht

Jede touristische möblierte Unterkunft muss bei der Gemeinde angemeldet werden (bei der Eurométropole für Straßburg und ihre Gemeinden). Das Verfahren erfolgt online, ist kostenlos und führt zu einer Registrierungsnummer, die in Ihrem Airbnb-Inserat angezeigt werden muss.

Ohne diese Nummer kann Ihr Inserat entfernt werden und Sie riskieren eine Geldstrafe. Bei Clés d'Alsace erledigen wir diese Anmeldung für jede Immobilie, die wir betreuen — sie ist Teil unserer Startbegleitung.

Hauptwohnsitz: die 120-Tage-Regel

Ist die vermietete Immobilie Ihr Hauptwohnsitz, dürfen Sie bis zu 120 Nächte pro Jahr ohne besondere Genehmigung vermieten. Darüber hinaus benötigen Sie eine Genehmigung zur Zweckentfremdung, die in Straßburg streng gehandhabt wird.

Bei einem Zweitwohnsitz oder einer Kapitalanlage ist die ganzjährige Vermietung möglich, aber manche Gemeinden verlangen eine Zweckentfremdungsgenehmigung mit Kompensation (wer eine Wohnung in eine Touristenunterkunft umwandelt, muss an anderer Stelle eine gleichwertige Wohnung schaffen).

Und im übrigen Bas-Rhin?

Außerhalb der Metropole Straßburg sind die Regeln flexibler: Obernai, Molsheim, Sélestat, Saverne und die Dörfer der Weinstraße begnügen sich in der Regel mit der Gemeindeanmeldung samt Registrierungsnummer. Das ist einer der Gründe, warum die Mietrenditen dort attraktiv sind: starke touristische Nachfrage, geringe Hürden.

Jede Gemeinde kann ihre Regeln jedoch verschärfen. Wir verfolgen die lokale Entwicklung für unsere Eigentümer und informieren sie, sobald sich eine Regel ändert.

  • Straßburg / Eurométropole: Anmeldung + Nummer Pflicht
  • Hauptwohnsitz: maximal 120 Nächte pro Jahr
  • Zweitwohnsitz: Zweckentfremdung je nach Gemeinde möglich
  • Dörfer und Kleinstädte im Bas-Rhin: in der Regel einfache Anmeldung

Die Vorschriften ändern sich regelmäßig: Prüfen Sie immer bei Ihrer Gemeinde oder der Eurométropole, bevor Sie starten. Unsere Kunden müssen sich darum nicht kümmern — die administrative Konformität ihrer Immobilie gehört zu unserer Betreuung.

Ihre Immobilie verdient eine professionelle Betreuung.

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